Satzung

Satzung

Satzung des Vereins Atenea e.V.

Satzung von Atenea e.V.

Die Satzung unseres Vereins definiert unsere Ziele, Organisationsstruktur und Arbeitsweise.

Sie wurde von der Gründungsversammlung am 25. Mai 2025 beschlossen und am 16. Juli 2025 geändert.

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Inhalt der Satzung

Die Satzung umfasst folgende Abschnitte:

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  • Name des Vereins: Atenea e.V.
  • Sitz: Potsdam
  • Registereintrag: Amtsgericht Potsdam, VR 9900 P
  • Geschäftsjahr: Kalenderjahr

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist:

  • Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
  • Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere derjenigen Spaniens und Lateinamerikas
  • Unterstützung von Frauen, Familien, Kindern und Jugendlichen mit sprachlicher oder kultureller Verbindung zu Spanien und Lateinamerika in Potsdam und Umgebung

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Mitglieder unter 18 Jahren zahlen keine Beiträge

§ 5 Mitgliedsbeiträge und Aufwandsentschädigung

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand festgelegt. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Verein endet durch:

  • Tod
  • Austritt
  • Ausschluss
  • Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister

§ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und die Angebote des Vereins zu nutzen. Volljährige Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht.

§ 8 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. Der Vorstand
  2. Die Mitgliederversammlung

§ 9 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Personen, die von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Aktuelle Vorstandsmitglieder:

  • Yorcelis Cruz-Vorbröcker
  • Nathalie Fribourg
  • María González Fernández
  • Melanie Klockmann
  • Carmen Olid Manchego
  • Mónica Palau Tribó
  • Lucía Santamaría Lara

§ 10 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt.

§ 11 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung in Kraft.

§ 13 Satzungsänderung

Diese Satzung wurde am 25. Mai 2025 von der Gründungsversammlung beschlossen und am 16. Juli 2025 durch Beschluss geändert.


Kontaktinformationen

Für Fragen zur Satzung oder zum Verein:

E-Mail: info@atenea-potsdam.de
Adresse: Atenea e.V., Golmer Fichten 14, 14476 Potsdam, Deutschland


Stand: November 2025